Oft herrscht die Meinung, die Bewertung eines Grundstückes mit seinen baulichen Anlagen sei in einer freien Marktwirtschaft überflüssig. Käufer und Verkäufer können sich schon auf einen Preis einigen. Kann man sich also die zusätzlichen Ausgaben für einen Sachverständigen nicht sparen?
Im Gegensatz zu den meisten Konsumgütern ist Kauf und Verkauf einer Immobilie mit erheblichen Risiken verbunden. Allein die unterschiedlichen Wertbegriffe verwirren: Verkehrswert, Marktwert, gemeiner Wert, Beleihungswert, Sachwert, Einheitswert, usw.
Außerdem sind die Bodenrichtwerte der einzelnen Regionen und Stadtteile nur ein Anhaltspunkt für die Wertermittlung eines unbebauten Grundstückes. Auch können Grundstücke mit Rechten und Pflichten belastet sein, die erheblichen Einfluss auf den wirklichen Wert haben. Selbst die Eigentümer kennen diese Rechte und Belastungen und deren Einfluss auf den Wert nicht oder nur ungenügend. Weitreichende Differenzen zwischen Verkaufspreis und tatsächlichem Marktwert sind die Folge.
Dagegen schlagen die Kosten für ein Gutachten nur gering zu Buche. Für besondere Fälle kann selbstverständlich auch ein Gemeinschaftsgutachten mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einem zertifizierten Gutachter erstattet werden.